Vliesstoff für Taschen

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Oberster Gerichtshof bestätigt verschärftes Verbot von Pappbechern und ordnet die Regierung von Tennessee an, das Verbot von Vliestaschen zu überdenken.

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Der Oberste Gerichtshof hat eine Petition abgewiesen, die die Anordnung der Regierung von Tamil Nadu zum Verbot der Herstellung, Lagerung, Lieferung, des Transports, des Verkaufs, des Vertriebs und der Verwendung von Einwegplastik anfechtete.
Die Richter S. Ravindra Bhat und PS Narasimha haben außerdem das Tamil Nadu Pollution Control Board angewiesen, das Verbot von Vliestaschen gemäß den überarbeiteten Bestimmungen zu überprüfen.
Die Anordnung erfolgte aufgrund einer Petition des Verbandes der Papierbecherhersteller von Tamil Nadu und Puducherry gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Madras vom 11. Juli 2019, mit dem das Verbot der Landesregierung für „verstärkte“ Papierbecher und Verpackungen aus Vliesstoff bestätigt wurde.
Der Oberste Gerichtshof befand, dass die Argumentation der Beschwerdeführer insofern berechtigt sei, als die überarbeiteten Regeln von 2016 nun die Herstellung und Verwendung von Vliestaschen mit einem Flächengewicht von über 60 g/m² erlauben.
Der Bericht stellt fest, dass die Zentralregierung einen Weg gefunden hat, die Verwendung von Vliestaschen zu regulieren, anstatt sie zu verbieten. Der Richter entschied, dass eine weniger einschneidende Einschränkung der Rechte des Beschwerdeführers gemäß § 19 Abs. 6 aufrechtzuerhalten sei.
Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass das TNPCB die Einbeziehung von Vliestaschen in das Verbot von Einwegplastik aufgrund einer Änderung der Bestimmungen von 2016 erneut prüfen könnte.
Bezüglich verstärkter Pappbecher zitierte die Gruppe einen Bericht des Zentralinstituts für Kunststofftechnik, demzufolge der Konsum verstärkter Pappbecher umweltschädlich sei, da er zum Abholzen weiterer Bäume führe und auch das Recycling zu mehr Umweltverschmutzung führe.
Der Oberste Gerichtshof stellte außerdem fest, dass verstärkte Pappbecher wahllos verwendet und als Einwegartikel entsorgt werden, üblicherweise zum Trinken heißer Getränke.
Aufgrund ihrer Zusammensetzung scheinen die Becher nicht biologisch abbaubar zu sein und stellen eine enorme Herausforderung für das Recycling dar, da hierfür geeignete Sammelmechanismen und eine strikte Trennung erforderlich sind.
Der Oberste Gerichtshof des Landes erklärte, die Entscheidung der Landesregierung, viele Kategorien von Einwegkunststoffen zu verbieten, sei wissenschaftlich fundiert und im öffentlichen Interesse. Daher bestehe für das Gericht weder Anlass noch Grund, die inhaltliche Richtigkeit des Verbots zu überprüfen, fügte er hinzu.
Das Gericht stellte fest, dass die Rechte des Herstellers gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. g zwar eingeschränkt seien, ein sauberes Umfeld jedoch im öffentlichen Interesse liege. Das Gericht erklärte, diese Einschränkung sei gemäß § 19 Abs. 6 angemessen. Daher bestätigte es die Entscheidung des High Court.
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Veröffentlichungsdatum: 08.11.2023